Geschäftsordnung des SV Haltern
 

Ergänzend zur Satzung, der Finanzordnung, der Jugendordnung und der Ehrenordnung gibt sich der Schwimmverein Haltern 1974 e.V. folgende Geschäftsordnung, die insbesondere die Rechte und Pflichten der einzelnen Vorstandsmitglieder festlegt.

  • 1. Vorsitzende / 1. Vorsitzender
    Die/der 1. Vorsitzende vertritt den Verein mit einem weiteren Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes gerichtlich und außergerichtlich. Sie/er leitet die Jahreshauptversammlungen und die Sitzungen des geschäftsführenden Vorstandes. Sie/er bestimmt die Termine der Sitzungen und setzt die Tagesordnung nach Rücksprache mit der Geschäftsführerin/dem Geschäftsführer fest.
     

  • 2. Vorsitzende / 2. Vorsitzender
    Die/der 2. Vorsitzende vertritt im Verhinderungsfall die 1. Vorsitzende/den 1. Vorsitzenden. Sie/er gehört dem geschäftsführenden Vorstand an.
     

  • Geschäftsführerin / Geschäftsführer
    Die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer empfängt die eingehende Post und bespricht diese ggf. mit der/dem 1. Vorsitzenden oder der Kassiererin/dem Kassierer. Die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer erledigt im Einvernehmen mit der/dem 1. Vorsitzenden den allgemeinen Geschäfts- und Schriftverkehr.
    Sie/er erstellt nach Rücksprache mit der/dem 1. Vorsitzenden die Tagesordnung der Vorstandssitzungen und sorgt für die Versendung der Einladungen zu den Vorstandssitzungen und Jahreshauptversammlungen. Die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer erstellt die Anträge für Zuschüsse, die dem Verein zustehen, führt die hierzu erforderliche Korrespondenz und erstellt erforderliche Abrechnungen nach Abstimmung mit der Kassiererin/dem Kassierer.
    Sie/er koordiniert die Wünsche der Zurverfügungsstellung der Übungsstätten und führt die hierzu erforderliche Korrespondenz und Verhandlungen mit den zuständigen Stellen der Verwaltung.
    Die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer ist Mitglied des geschäftführenden Vorstandes.
     

  • Kassiererin / Kassierer
    Die Kassiererin/der Kassierer ist für die Kassenführung verantwortlich. Sie/er bearbeitet zentral für den Verein die Beitragszahlungen der Mitglieder.
    Die Kassiererin/der Kassierer überwacht, dass die Beiträge der Mitglieder pünktlich eingehen und säumige Mitglieder gemahnt werden. Bei Nichteinhaltung der satzungsgemäßen Beitragszahlung schlägt sie/er dem geschäftsführenden Vorstand den Ausschluss der säumigen Mitglieder vor. Zur ordnungsgemäßen Erfassung der Einnahmen und Ausgaben hat sie/er ein Kassenbauch zu führen.
    Die Kassiererin/der Kassierer gehört dem geschäftsführenden Vorstand an. Er ist verpflichtet, vierteljährlich den geschäftsführenden Vorstand über die Kassenlage zu unterrichten, die Ausgaben entsprechend der Finanzordnung und des Etats zu überwachen.
     

  • Die sportliche Leiterin / der sportliche Leiter
    Die sportliche Leiterin/der sportliche Leiter koordiniert die sportlichen Aktivitäten des Vereins.
    Sie/er hält Kontakt zu den Trainern und Übungsleitern. Bei Bedarf koordiniert sie/er gemeinsame Besprechungen zur Information und Diskussion von Fragen, die den sportlichen Bereich des Vereins betreffen. Sie/er ist Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes.
     

  • Protokollführerin / Protokollführer
    Die Protokollführerin/der Protokollführer fertigt von allen Sitzungen des Gesamtvorstandes und der Jahreshauptversammlung eine Niederschrift an.
    Das Protokoll der Vorstandssitzungen wird der Geschäftsführerin/dem Geschäftsführer rechtzeitig zugeleitet, damit es mit der Einladung der jeweils folgenden Vorstandssitzung weitergeleitet werden kann.
    Das Protokoll der Jahreshauptversammlung wird auf der folgenden Jahreshauptversammlung verlesen.
     

  • Sozialwartin / Sozialwart
    Die Sozialwartin/der Sozialwart vertritt die Interessen des Vereins gegenüber der Sporthilfe.
    Trainer und Übungsleiter sind verpflichtet, ihr/ihm sportunfälle ihres Bereiches zu melden, die die Sozialwartin/der Sozialwart umgehend an die Sporthilfe weiterleitet.
    Sie/er nimmt Anträge auf Beitragsminderung aus sozialen Gründen entgegen, prüft sie und leitet sie an den geschäftsführenden Vorstand mit einer Empfehlung zur Beschlussfassung weiter.
     

  • Jugendwartin und Jugendwart
    Die Jugendwartin und der Jugendwart vertreten die Interessen der Vereinsjugend im Gesamtvorstand; sie sind für die Einhaltung und Durchsetzung der Jugendordnung des Vereins verantwortlich. Neben den in der Jugendordnung vorgesehenen Funktionen leiten sie alle Jugendveranstaltungen des Vereins.
     

  • Pressewartin / Pressewart
    DIe Pressewartin/der Pressewart ist für die Öffentlichkeitsarbeit des Vereins verantwortlich. Alle Berichte über Aktivitäten des Vereins, Veranstaltungen, personelle Veränderungen und sonstige Ereignisse, die öffentliches Interesse erwarten lassen, werden der Pressewartin/dem Pressewart zugänglich gemacht, die dann in entsprechender Form populär gemacht werden können.
    Sie/er pflegt insbesondere den Kontakt zur örtlichen Presse und soll um eine sachliche richtige und objektive Berichterstattung bemüht sein. Informationen über Sitzungen von Gremien des Vereins leitet die Pressewartin/der Pressewart nach Einwilligung des Vorstandes (vertreten durch die 1. Vorsizende/den 1. Vorsitzenden) an die Presse weiter.
    Sie/er soll die Redaktion und Herausgabe einer Vereinszeitung verantwortlich sein.
     

  • Gerätewartin / Gerätewart
    Die Gerätewartin/der Gerätewart führt das Inventarverzeichnis des Vereins und berichtet hierüber mindestens einmal jährlich dem Gesamtvorstand.
     

  • Fachwartin / Fachwart Breitensport
    Die Fachwartin/der Fachwart Breitensport pflegt die gesamten sportlichen Ideen des Freizeit-, Gesundheit- und Breitensports, die nicht leistungsorientiert sein müssen. Sie/er führt Modellveranstaltungen durch, die den oben genannten Ideen dienen. Sie/er organisiert unter anderen Anfängerschwimm- und Wassergymnastikkurse und "24 Stunden-Schwimmen". Eine besondere Zusammenarbeit mit Gesundheitsorganisationen ist wünschenswert.
     

  • Beisitzer
    Die Beisitzer übernehmen innerhalb des Gesamtvorstandes von Fall zu Fall Sonderaufgaben für den gesamten Zeitraum ihrer Wahlperiode oder für zeitlich begrenzte Aufgaben.
     

Die in der Geschäftsordnung dargestellten Funktionen der einzelnen Vorstandsmitglieder sollen keine abschließende Aufzählung der Aufgabenbereiche sein, sondern diese nur grob umreißen.

Die Geschäftsordnung wurde in der Jahreshauptversammlung am 22. April 1997 genehmigt und tritt an diesem Tag in Kraft.